Prüfungsordnung

Die gesamte Prüfungsordnung der gymnasialen Oberstufe (PDF) ist auf der Homepage des Schulministeriums NRW zu finden.

Einführungsphase

In der einjährigen Einführungsphase werden Schülerinnen und Schüler mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der gymnasialen Oberstufe vertraut gemacht. Hier erwerben sie alle inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen, um den Anforderungen der Qualifikationsphase zu genügen. Am Ende der Einführungsphase stehen die Versetzung in die Qualifikationsphase und am Gymnasium der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses.

In der Einführungsphase müssen Schülerinnen und Schüler durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Alle Fächer werden in dreistündigen Grundkursen unterrichtet. Schülerinnen und Schülern können zur Erfüllung der Pflichtstundenzahl zusätzlich noch bis zu zwei Vertiefungsfächer wählen. Vertiefungsunterricht wird in Form von zweistündigen Halbjahreskursen angeboten und dient der Intensivierung der individuellen Förderung von Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen.

In der Einführungsphase legen die Schülerinnen und Schüler durch die Wahl ihrer Kurse aus dem Pflicht- und Wahlbereich die Basis für ihre gesamte Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe. Lediglich die Abwahl von Fächern ist nach der Einführungsphase noch möglich, nicht eine Zuwahl neuer Fächer. Änderung der Schriftlichkeit können ebenfalls erfolgen (Ab- und Umwahlzettel).
Die Beratung zur individuellen Schullaufbahn einer Schülerin oder eines Schülers hinsichtlich der verpflichtend und fakultativ zu belegenden Fächer findet in der Schule durch die Beratungslehrerin oder den Beratungslehrer statt.

Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase gliedert sich in zwei Jahre, in der sich die Schülerinnen und Schüler für die Abiturprüfung qualifizieren. Innerhalb der Qualifikationsphase gibt es keine Versetzung zwischen den beiden Schuljahren der Qualifikationsphase. Schülerinnen und Schüler müssen in der Qualifikationsphase durchschnittlich 34 Wochenstunden belegen. Aus den in der Einführungsphase belegten Fächern wählen Schülerinnen und Schüler ihre vier Abiturfächer, zwei Leistungskurse und zwei Grundkurse. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Vertiefungskurse und einen Projektkurs belegen.

Am Ende der Qualifikationsphase stehen die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung selbst.

Die in der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in den einzelnen Kursen sind Grundlage für die Berechnung der Zulassung zum Abitur und fließen zu zwei Drittel und die erzielten Leistungen im Abiturbereich zu einem Drittel in die Abiturnote mit ein.

Im Abiturbereich können Schülerinnen und Schüler auch eine „Besondere Lernleistung“ als fünftes Abiturfach einbringen. Eine „Besondere Lernleistung“ kann ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, die Ergebnisse eines Projektkurses oder die Ergebnisse eines individuellen, umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes sein. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter entscheidet über die Zulassung einer „Besonderen Lernleistung“.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-II