Jetzt geht's los - Schrittchen für Schrittchen

Unterrichtsplan für alle Jahrgangsstufen bis zu den Sommerferien

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,

auf Grundlage der Vorgaben des Landes haben wir einen Unterrichtsplan für alle Jahrgangsstufen bis zu den Sommerferien erstellt. Am einfachsten ist die Handhabung der Regeln, wenn man sich an den Plan hält, der über unsere Vertretungsplan-App (DSB mobile) täglich ausgewiesen wird. 

Der Unterrichtsplan sieht vor, dass...

ab Montag,         11.05., die Q1

ab Mittwoch,     13.05., die 5+6

ab Freitag,          15.05., die 7+8

ab Dienstag,       19.05., die 9       (und wieder die 5er)

ab Freitag,          29.05., die EF

...die jeweiligen Jahrgänge in einem sich abwechselnden System in die Schule kommen.

Dabei kommt von jeder Klasse der Sek.I jeweils die eine Hälfte (Gruppe A) an einem Tag und die andere Hälfte (Gruppe B) am darauffolgenden Tag zur Schule. Beide werden nach demselben Stundenplan eines Tages unterrichtet, d.h. die Lehrerin/der Lehrer hält die gleiche Stunde in jeweils der halben Lerngruppe an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.

Aus organisatorischen Gründen muss der Stundenplan einer Woche dabei kontinuierlich fortgeführt werden, d.h., Mo, Mo, Di, Di, usw.. Daher beginnen die 5er und 6er am Mittwoch,13.05., und Donnerstag, 14.05., ihren Präsenzunterricht nach ihrem normalen Stundenplan eines Dienstags, die 7er und 8er am Freitag,15.05., und Mo, 18.05., nach ihrem Stundenplan eines Mittwochs und die 9er (zusammen mit den 5ern) am Dienstag, 19.05., und Mittwoch, 20.05., nach ihrem Stundenplan eines Donnerstags.

Regelung in der Q1. Diese Jahrgangsstufe hat in dieser Zeit alle zwei Tage wechselnd, mit je der Hälfte der Stufe, nach ihrem Stundenplan, beginnend ab Montag, Unterricht. Die "Montagstunden" werden also in der ersten Woche am Mo und Di erteilt, die "Dienstagstunden" am Di und Mi (und so fortlaufend). 

Der Sportunterricht entfällt im Präsenzunterricht.

Genauere Angaben für die einzelnen Jahrgänge folgen per E-Mail

Heute erfolgt im Anschluss eine Mail zu Räumen, Abläufen, Besonderheiten, Hygienevorschriften usw. für die Q1 und die EF.

Für die Q1 gilt darüber hinaus:

Immer wenn LK-Wechselblock ist, findet ausschließlich LK Unterricht statt. Der Wechselblockplan entfällt.
Der Wechselblock laut Freitagsplan entfällt ebenfalls, der Block Q03 mit GE/ DÜN und SW/ EL wird auf die 5. Stunde vorgezogen.

Montag werden in einer weiteren Mail die Besonderheiten, Räume, Hygienevorschriften, usw. für die Sekundarstufe I ausgeführt.  

Für alle Klassen und Jahrgangsstufen gilt, dass es neue Raumpläne geben wird. Zum Infektionsschutz und aus Reinigungsgründen kann pro Tag nur auf eine gewisse Anzahl von Räumen zurückgegriffen werden, zudem stehen in den Räumen nun 13 bis 18 Einzeltische zur Verfügung. Daher ist es zwingend notwendig, dass die Anordnung der Tische im Raum nicht verändert wird, die Anzahl der Plätze nicht verändert wird und die Raumzuweisung strikt eingehalten wird und keine Raumwechsel möglich sind. Nur die von uns genannten Räume können an dem Tag intensiv gereinigt werden, wobei auch die Tischflächen gereinigt werden, weshalb Stühle am Ende der Stunde unten stehen gelassen werden können. Zudem muss nachvollziehbar sein, welcher Schüler/welche Schülerin an welchem Platz gesessen hat, sodass in jeder Stunde die Sitzordnung durch Foto (nach Einverständnis) oder Ersatzweise durch einen Sitzplan durch die Lehrperson dokumentiert werden muss.

Allgemeine Regelungen zur Einhaltung der Hygiene 

Die Bioteria und der Vorraum bleiben bis zu den Sommerferien geschlossen.

Zum Infektionsschutz ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) auf den Fluren Pflicht. In den Klassenräumen, am Sitzplatz, und auf den Pausenhöfen kann unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m auf das Tragen des MNS verzichtet werden.

Auf den Fluren und in den Treppenhäusern besteht ein striktes „Rechtslauf-Gebot“. Schülerinnen und Schüler sollen immer die rechte Seite zum Gehen benutzen. Die Lehrerinnen und Lehrer achten auf den Gängen auf die Einhaltung der MNS-Pflicht und das „Rechtslauf-Gebot“.

Die Toilettenräume dürfen nur einzeln betreten werden. Alle Schülerinnen und Schüler warten mit 1,5 m Abstand vor der Tür.

Besteht Schulpflicht?

Generell besteht für alle Schülerinnen und Schüler weiterhin Schulpflicht, was beinhaltet, dass sie am Präsenzunterricht an den vorgegebenen Tagen teilnehmen müssen. Sollte jemand aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund von eigenen Vorerkrankungen, nicht zur Schule kommen dürfen, meldet er/sie es bis Dienstag, 12.05., im Sekretariat und reicht ein schriftliches Attest ein.

Darüber hinaus gilt: Wer bekannte Symptome einer Covid-19 Erkrankung aufweist, kommt morgens nicht zur Schule, sondern meldet sich krank und kontaktiert den Hausarzt bzw. die Hausärztin.

Diese Schulöffnung unter den bekannten Umständen stellt uns alle vor eine große Herausforderung  und macht es unbedingt notwendig, dass alle am Schulleben Beteiligten besonnen, verantwortungsvoll und aufmerksam handeln.

Herzliche Grüße

Sabine Schmidt-Strehlau & Tim Schulte-Ortbeck