„Corona“-Vorgaben für das Schuljahr 2020/21

„Corona“-Vorgaben für das Schuljahr 2020/21 und Konsequenzen für Eltern und Schülerinnen und Schüler des Bert-Brecht-Gymnasiums,                                            (Stand: 07.08.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
am Mittwoch starten wir ins neue Schuljahr mit regelmäßigem Präsenzunterricht, aber unter
ganz anderen Bedingungen als gewohnt.
Die „Corona-Regelungen“ am BBG haben wir hier zusammengefasst.

Auf zwei Punkte möchte ich im Besonderen hinweisen:

1. Es muss auf dem Schulgelände, im Gebäude und im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden! (Genaueres: s. unten).
2. Kommt bitte, wenn irgend möglich, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule, die Fahrräder können im Innenhof abgestellt werden.
Für diejenigen, die mit dem Bus kommen, werden mehr Busse eingesetzt, der neue Fahrplan ist im Internet zugänglich.
Sollten Kinder doch mit dem Auto gebracht werden, so appelliere ich dringend, die Kinder im Umfeld der Schule auf einem Parkplatz sicher aussteigen zu lassen. Den Rest des Weges können die Kinder dann zu Fuß bewältigen. Das Befahren des Lehrerparkplatzes durch Eltern ist nicht gestattet.
 
Ich hoffe, dass wir alle unter den schwierigen Bedingungen doch einen guten Schulstart erleben werden, ich freue mich auf euch alle.

Wichtiger Hinweis:
Auch in Zukunft werden über die schulinternen E-Mailadressen wichtige Informationen für Schülerinnen und Schüler und auch für Eltern weitergegeben. Deswegen ist es dringend notwendig, regelmäßig zu schauen, ob neue E-Mails eingegangen sind.
 
Herzliche Grüße
Sabine Schmidt-Strehlau
 

Corona-Regelung

 

Infektionsschutz, Hygiene

      Eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) muss von den Schülerinnen und Schülern (SuS) überall auf dem Schulgelände, im Gebäude und im Unterricht getragen werden. In wenigen Ausnahmefällen (wenn das Tragen nicht mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen des Unterrichts und der sonstigen schulischen Arbeit vereinbar ist) kann zeitweise davon abgesehen werden, dabei muss der empfohlene Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Für Essen und Trinken darf die MNB ebenfalls abgenommen werden, das Trinken ist im Klassenraum gestattet, gegessen werden sollte nur in den Pausen im Freien. Lehrerinnen und Lehrer können die MNB abnehmen, wenn sie im Unterricht 1,5m Abstand von den SuS haben. Ein Visier ersetzt laut Corona-Schutz-Verordnung die MNB nicht. Eltern beschaffen die MNB. Diese Regelung gilt erst einmal bis zum 31.08.2020

Rückverfolgbarkeit

Für die Rückverfolgung ist eine konstante Gruppenzusammensetzung wichtig. Deswegen sollen all unsere Maßnahmen dafür sorgen, dass sich Lernende eines Jahrgangs nicht mit dem eines anderen mischen. Ausnahme: Hausaufgabenbetreuung und bestehende Lerngruppen (Internationale Klasse) Alle AGs und Trainings finden jahrgangsbezogen statt Feste Zuordnung der Pausenhöfe zu den Jahrgängen: C1 (Jg 5+6) geht auf H3, C2 (Jg 7+9-1) geht auf H4, D Trakt (8+1x9) geht in den Innenhof, Oberstufe geht auf den Hof am OSZ oben. Sek I hat auch in der Pause nur Kontakt zur eigenen Klasse. Morgens gelten ähnliche Regeln wie vor den Ferien (Klassenraum ab 8.00 Uhr mit Lehrkraft besetzt, SuS können ab 8.00 Uhr ins Gebäude u. gehen direkt in ihren Raum. SuS warten bis 8.00 Uhr mit Abstand und mit MNB auf den entsprechenden Schulhöfen. Differenzierung im Wahlpflichtbereich, Religionsunterricht und Sprachenaufteilung finden statt. Auch in der Oberstufe soll es nicht zur Durchmischung der Jahrgänge kommen. Jede Jahrgangsstufe hat feste Kursräume. Oberstufenschülerinnen und –schüler können ab 7.50 Uhr in das Gebäude und begeben sich dann direkt zu ihrem Platz in den jeweiligen Kursräumen. Aufenthaltsräume in Freistunden sind leere Kursräumen des jeweiligen Jahrgangs oder der obere Schulhof am OSZ, MNB muss immer getragen werden. In allen Räumen gilt eine feste Sitzordnung, diese wird im Klassenbuch / Kursheft dokumentiert, fehlende SuS müssen immer eingetragen werden.

 

Hygiene

Regelmäßige und wirksame Durchlüftung, alle 30 min Stoßlüften, ist zwingend erforderlich, wenn möglich, Unterricht bei geöffneten Türen und Oberlichtern. In allen Unterrichtsräumen stehen 15 Tische im größtmöglichen Abstand. Die Tische dürfen nicht verschoben werden, für Unterrichtsphasen kann es zu Gruppenarbeiten von max. 4 SuS kommen, dazu werden nur die Stühle verschoben. Toiletten sind immer geöffnet, großzügige Nutzung auch während des Unterrichts. Tägliche Reinigung aller Räume nach Hygienestandards wird durch die Stadt sichergestellt. Unsere Bioteria bleibt bis zu den Herbstferien geschlossen.

 

Testungen – Corona-Verdachtsfälle

Im Falle positiver Fälle an der Schule entscheidet das Gesundheitsamt über weitere Testungen und in Absprache mit der Schulleitung über Teilschließungen oder gar Schließung der Schule. Kenntnis über eine Covid 19 Erkrankung oder eine angeordnete Quarantäne sind der Schule direkt mitzuteilen. Kinder und Jugendliche mit mehreren Corona-Symptomen bleiben grundsätzlich zu Hause. Sollten in der Schule Lernende mit Husten Fieber, Geruchs- und Geschmackverlust… auffallen, werden diese direkt nach Hause geschickt und müssen abgeholt werden. Liegt nur Schnupfen als Symptom vor, sollen sie 24 Stunden zu Hause bleiben, stellen sich keine weiteren Symptome ein, ist der Schulbesuch möglich. Befinden sich Lernende in Quarantäne, erhalten sie Distanzunterricht (siehe hierzu: Informationen über Unterrichtsgeschehen; Aufgaben und Hausaufgabenerledigung). Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten kommen, müssen die Corona- Reisebestimmungen einhalten. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen.

 

Unterricht auf Distanz

Im Gegensatz zu den Regelungen vor den Ferien ist der Distanzunterricht nun in Umfang und Bewertbarkeit dem Präsenzunterricht gleichwertig. Klassenarbeiten finden in der Regel in der Schule statt. Über die am BBG geltenden Standards zum Lernen auf Distanz werden Eltern und SuS gesondert informiert. Alle Regeln zum Distanzlernen gelten bis zum Ende des Schuljahres.

 

 Digitale Endgeräte

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können über die Schule digitale Endgeräte ausleihen. Die Beschaffung wird aber bis zum Frühjahr 2021 dauern. Bei ganz akutem Bedarf kann auch jetzt schon ein Gerät ausgeliehen werden, den Bedarf prüft die Schule.

 

Schul- und Unterrichtsbetrieb, Prüfungen und Abschlüsse, Betreuung

Die Abiturprüfungen werden um neun Tage nach hinten verschoben. (s. Terminplan). Alle Vorgaben zum Zentralabitur bleiben bestehen, keine Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen SI und SII. Im Abitur wird es in ausgewählten Fächern mehr Auswahlmöglichkeiten durch die Lehrerinnen und Lehrer geben. Schwimmunterricht fällt bis zu den Herbstferien aus, Sportunterricht findet unter besonderen Bedingungen statt. Die Hausaufgabenbetreuung findet wieder statt und darf auch jahrgangsübergreifend sein, die Anwesenheit muss dokumentiert werden. Es gilt natürlich auch hier die Verpflichtung zum Tragen einer MNB. Die Hausaufgabenbetreuung startet am BBG wieder ab 17.08.2020 in der Zeit von 13.00 bis 15.30 Uhr. DSW 21 wird zu Schulbeginn die Kapazitäten bei den Bussen erhöhen, über die App kann man alle neu eingerichteten Busverbindungen sehen. SuS sollen möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Wenn Eltern ihre Kinder bringen, sollen die SuS bitte im Umfeld der Schule an Parkplätzen aussteigen und das letzte Stück zur Schule laufen.

 

Einschulungen, Übergänge, schulische Gremien, Berufsvorbereitung

Die Einschulung der neuen Fünfer findet in zwei Gruppen statt. Alle schulischen Gremien sollen unter Wahrung der geltenden Hygieneregeln tagen. (s. Vorgaben Terminkalender) Die Teilnahme an den Pflegschaften ist nur einem Elternteil gestattet. Auch bei den Pflegschaftssitzungen muss die MNB getragen werden.<