Unterricht in der kommenden Woche - Welche Vorgaben gibt es am BBG?

Überblick über die Regelungen am BBG in der kommenden Schulwoche (12.-16.4.)

1. Unterricht in der Schule oder auf Distanz? 
In der kommenden Woche wird zunächst nur Präsenzunterricht für die Jahrgänge Q1 und Q2 stattfinden, alle übrigen Schülerinnen und Schüler werden in Distanz unterrichtet. 

Die Stufen Q1 und Q2 werden in voller Kursstärke unterrichtet, es gilt dasselbe Verfahren wie ab dem 22.02., Q2 im OSZ, Q1 im Hauptgebäude, jedem Kurs werden wieder zwei Räume zugewiesen, die Raumübersicht findet sich auf DSB mobile.

Die Klausuren in der Q1 werden wie geplant geschrieben.

Anfangszeit für beide Stufen ist 7.55 Uhr. Pausen werden getrennt verbracht, Q2 am OSZ, Q1 am Hauptgebäude.

Die Q1 kann als Arbeitsraum in den Freistunden C112 nutzen.

Die Schülerinnen und Schüler der Q2 kommen allerdings ab Montag nur für ihre Abiturfächer in die Schule. In den Freistunden bieten wir den Mehrzweckraum E als Arbeitsraum an.
Ansonsten gilt, draußen ist besser als drinnen, bei längeren Phasen zwischen den Unterrichtsblöcken empfiehlt es sich, nach Hause zu fahren. Bei schlechtem Wetter können leere Kursräume zum Aufenthalt genutzt werden, bitte nicht mehr als 15 Personen in einem Raum unter Wahrung aller Hygieneregeln. Die Schulleitung wird die Einhaltung dieser Vorgaben überprüfen.

In der EF findet nur Unterricht in Distanz statt, die geplante Klausur wird nicht geschrieben, ob und wann sie nachgeholt wird, wird festgelegt, wenn wir wissen, wie Schulunterricht nach dieser Woche erteilt werden wird. Distanzunterricht wird natürlich in der am BBG im Januar und Februar gut etablierten Form erteilt.

2. Gibt es eine Notbetreuung?
Eine Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird angeboten, wenn diese in Anspruch genommen wird, reicht es, wenn die betreffenden Schülerinnen und Schüler am Montag das ausgefüllte Formular mitbringen, wie immer kann aber auch eine E-Mail an die Schulleitung oder das Sekretariat gesendet werden. Die Notbetreuung ist in der kommenden Woche wieder in den Räumen C102 und C103.
 
3. Gibt es eine Testpflicht?
Für alle, die in die Schule kommen, gilt, im Unterschied zum Verfahren vor den Osterferien, eine Testpflicht zweimal pro Woche. Am Montag werden sich alle anwesenden Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte vor oder in der ersten Unterrichtsstunde testen.
Alternativ zur Selbsttestung in der Schule kann auch ein Beleg über einen Bürgertest vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer keinen Test vorweisen kann, nimmt nicht am Präsenzunterricht teil, arbeitet selbstständig zu Hause und informiert sich über die Lerninhalte.

Die Tests am Montag werden in den Kursräumen unter Anleitung und Aufsicht der Lehrkraft durchgeführt. Jeder Schüler, jede Schülerin bekommt ein Formular, auf dem die Teilnahme am Test bestätigt wird. Dieses Formular verbleibt, ähnlich wie der Fehlstundenzettel, in Schülerhand. Da nicht alle Schülerinnen und Schüler in der ersten Stunde Unterricht haben, kann so ermittelt werden, wer sich ggf. erst in der zweiten oder dritten Stunde testet, weil diese individuell die erste Unterrichtsstunde ist. Die Testungen finden in der kommenden Woche am Montag und am Donnerstag statt. In der Q1 sollen alle Lehrkräfte, die in der dritten Stunde des Testungstages unterrichten, die Testbelegzettel auf Vollständigkeit überprüfen und ggf. ungetestete SuS mit Tests versorgen, das gilt analog in der Q2 für die 5. Stunde. Lehrkräfte testen sich an ihrem ersten Arbeitstag in der kommenden Woche und dann noch ein zweites Mal. Auch sie belegen ihre Testungen mit dem Testbelegzettel.

Dies sind die Informationen, die mir als Schulleitung heute zur Verfügung stehen, ich rechne in der kommenden Woche mit weiteren Vorgaben, die ich natürlich direkt weitergeben werde. Es ist schade, dass noch keine längerfristige Planung möglich ist, wie immer werden wir versuchen, das Beste aus der Situation zu machen.
Ich wünsche uns allen einen guten Start in die kommende Woche.
 
Herzliche Grüße
Sabine Schmidt-Strehlau