Sportevents am BBG

Regelmäßige Sportevents am BBG

1) Begrüßungssportfest der neuen Fünftklässler (September)
2) Skifahrt nach Jochgrimm – Klasse 7 (Januar)
3) Stadtradeln, 3 Wochen (zwischen Mai & September)
4) Stadtmeisterschaften der Schulen im Fußball (November) 
5) Stadtmeisterschaften der Schulen im Schwimmen (vor den Osterferien)
6) SV Fußballturnier der Klassen 5 & 6, 7 & 8, 9 & EF, Q1 & Q2 (von Dezember – März)
7) Bundesjugendspiele Leichtathletik (vor den Sommerferien)
 
 

Neue Sportevents im Schuljahr 2022/23 am BBG

1) Woche des Schulschwimmens (15. - 19. August 2022) 
2) Staffelmeisterschaften der Schulen über 4 × 100 m (24. November 2022)
3) Stadtmeisterschaften der Schulen in Leichtathletik (im Mai/Juni 2023)

Stadtmeisterschaften der Schulen

(Stand: 13.01.2023)

Disziplin

Voraussichtlicher Monat / Termin

Betreuer*in

Badminton

Dezember

BER, PI

Basketball WK I-III

Oktober/November

HEY

Basketball WK IV

Januar/ Februar

HEY

eSport

Oktober/November

 

Fußball WK I-III

September/Oktober

EL, VÖL, SRÖ, HNZ, BGW, BER, SZE

Fußball WK IV

September

EL, VÖL, SRÖ, HNZ, BGW, MED, BER, SZE

Gerätturnen

November

HNZ

Handball

September

JO, HEY

Leichtathletik WK I-III

Mai (Di, 16.05.2023; Ausweichtermin:
Mo, 22.05.2023)

 

Leichtathletik WK IV

Juni (Do, 01.06.2023; Ausweichtermin:

Mo, 05.06.2023)

SLR

Rudern

Juni

KAT

Schach

03.02.23

 

Schwimmen

23.03.23
Meldeschluss ist Freitag, 03.03., hier anmelden

WAB, KAT, PI, MED

Staffelmeisterschaften

November (Do, 24.11.2022)

SLR, LM

Straßenlauf: 1 km – 2,9 km (im Rahmen des 10. Sparkassen Phoenix-Halbmarathons)

Oktober (Di, 03.10.2023)

WI (nicht 2023)

Tennis

September

BER, PI

Tischtennis

November

BER, PI

Volleyball

Februar

HNZ

 

(Stand: 11.01.2023)

Disziplin

Voraussichtlicher Monat

Betreuer*in

Badminton

Dezember

BER

Basketball WK I-III

Oktober/November

HEY

Basketball WK IV

Januar/Februar

HEY

eSport

Oktober/November

 

Fußball WK I-III

September/Oktober

EL, VÖL, SRÖ, HNZ, BGW, PI

Fußball WK IV

September

EL, VÖL, SRÖ, HNZ, BGW, PI, SLR, MED

Gerätturnen

November

HNZ

Handball

September

JO, HEY

Leichtathletik WK I-III

Mai (Di, 16.05.2023; Ausweichtermin:
Mo, 22.05.2023)

 

Leichtathletik WK IV

Juni (Do, 01.06.2023; Ausweichtermin:

Mo, 05.06.2023)

SLR

Rudern

Juni

KAT

Schach

03.02.23

 

Schwimmen

März

SLR, WAB, MED

Staffelmeisterschaften

November (Do, 24.11.2022)

SLR, LM

Straßenlauf: 1 km – 2,9 km (im Rahmen des 10. Sparkassen Phoenix-Halbmarathons)

Oktober (Di, 03.10.2023)

 

Tennis

September

BER

Tischtennis

November

BER

Volleyball

Februar

LM, HNZ

Nachhilfe

Schüler:innen helfen Schüler:innen

Nachhilfe bekommen

In Mathe läuft es nicht so gut und in Englisch verstehst du nur Spanisch? Wir bieten am Bert-Brecht-Gymnasium Nachhilfe von Schüler:innen für Schüler:innen an.

Unser Vorteil:

- Kurze Absprachewege (auch mit den entsprechenden Fachlehrer:innen)

- Räume vor Ort stehen im Anschluss an den Unterricht zur Verfügung

Such dir aus der PDF Datei einfach deine passende Nachhilfe aus.

- Welches Fach wird angeboten?

- Welche Wochentage stehen zur Verfügung?

- Stimmt der Preis?

Den Kontakt könnt ihr einfach über euren Schulaccount herstellen.

Nachhilfe geben

Du bist fit in deinen Fächern und willst Nachhilfe für andere anbieten? Dann fülle das Formular zur Nachhilfekartei aus! Nach Rücksprache mit deinen entsprechenden Fachlehrer:innen wirst du dann in die Nachhilfekartei aufgenommen

Beide Dateien findest du in unserem Lernmanagement-System.

Schulordnung

Schulordnung des Bert-Brecht-Gymnasiums

Alle am Schulleben Beteiligten tragen durch Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft zu einem harmonischen Miteinander und einem förderlichen Lernklima bei. Daraus ergibt sich für die Schüler und Schülerinnen unserer Schule folgende Hausordnung:

I. Allgemein Festlegungen

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen aufeinander Rücksicht und vermeiden Gefährdungen anderer. Sie verhalten sich höflich untereinander und gegenüber den Mitgliedern des Kollegiums, den Schulsekretärinnen, den Hausmeistern und anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen.

II. Unterricht:

1. Unterrichts- und Pausenzeiten

1. Stunde 07:55* /08.10 - 09:10
2. Stunde 09:15 - 10:15
Pause 10:15 - 10:35
3. Stunde 10:35 - 11:35
4. Stunde 11:40 - 12:40
Pause 12:40 - 13:00
5. Stunde 13:00 - 14:00
6. Stunde* 14:05 - 15:05
Pause* 15:05 - 15:25
7. Stunde* 15:25 - 16:25
8. Stunde* 16:30 - 17:30

* nur Sekundarstufe II (Der Regelunterricht für die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I beginnt um 8.10 Uhr und endet spätestens um 14.00 Uhr.)

2. Vor dem Unterricht / vor den Unterrichtsstunden

Ab 7.40 Uhr wird der Eingang an der Aula geöffnet. Aufenthaltsbereich für Schüler und Schülerinnen, die frühzeitig in der Schule sind, ist das PZ (Bereich vor der Aula). Die anderen Eingänge werden um 8.05 Uhr (um 7.50 Uhr für Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II, deren Unterricht um 7.55 Uhr beginnt) geöffnet. Die Klassenbücher können von den damit beauftragten Schülern und Schülerinnen ab 07:50 Uhr aus dem Sekretariat abgeholt werden. Sie wählen hierzu den Weg durch die Sammelgarderobe und kehren sofort wieder ins PZ zurück.

Vor dem Beginn der Unterrichtsstunden halten sich die Schüler und Schülerinnen in den geöffneten Klassen- und Kursräumen und nicht im Flur auf. Raumwechsel sind zügig durchzuführen. Sollte zu Beginn des Unterrichts der Unterrichtende nach 5 Minuten noch nicht erschienen sein, erkundigen sich die Klassen- bzw. Kurssprecher:in im Sekretariat nach dessen Verbleib! Die übrigen Schüler und Schülerinnen bleiben in dieser Zeit im Klassenraum, um den Unterricht der anderen Klassen nicht zu stören.

III. Pausen

In den großen Pausen verlassen die Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude und begeben sich auf die Pausenhöfe. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II haben während der großen Pausen freien Durchgang zum PZ und zur Sammelgarderobe. Bei Regen können sich die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I in Räumen des Gebäudes (im Regelfall in ihren Klassenräumen) aufhalten. Die Flure sowie die Bereiche B (1. und 2. Stock), D (Obergeschoss) sowie das PZ (Bereich vor der Aula) sind jedoch grundsätzlich keine Aufenthaltsbereiche. Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Sek. I während der Unterrichtszeit (d.h. auch in den Pausen) auf keinen Fall verlassen werden (Aufsichtspflicht der Schule).
Ballspielen ist nur außerhalb des Gebäudes mit weichen Bällen (Softbällen) erlaubt. Das Werfen von Schneebällen sowie das Anlegen von Rutschbahnen sind nicht erlaubt.

IV. Toiletten

Immer geöffnet sind die Toiletten innerhalb des Gebäudes. Während der großen Pausen sind die Toiletten im Außenbereich (am Ausgang zum Innenhof) und gegenüber der Bioteria zu benutzen.

V. Bioteria

Die Bioteria ist für alle Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II in den Pausen und in Freistunden zugänglich. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die in der Bioteria während der Pausen warme Speisen kaufen, dürfen sich in den großen Pausen ausnahmsweise in der Bioteria aufhalten. An die Anweisungen der Bioteria Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen sich alle Schüler und Schülerinnen halten.

VI. Selbstlernzentrum

Mit dem Betreten des Selbstlernzentrums erkennt der Besucher bzw. die Besucherin die Benutzungsordnung (siehe Aushang am Eingang) an.

VII. Schülerbibliothek

Die Schülerbibliothek ist während der Pausen geöffnet. Weiteres regelt die Benutzerordnung.

VIII. Verhaltensregeln

Während des Unterrichts sind Kaugummikauen und Essen grundsätzlich nicht erlaubt. Trinkregelungen liegen im pädagogischen Ermessen des Lehrenden.

Mobiltelefone (Smartphones) sind während des Unterrichtes ausgeschaltet in der Tasche zu verwahren. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden sie auch während der Pausen nicht benutzt. Bei Zuwiderhandlungen können die genannten Geräte vorübergehend und auch über die Dauer des Unterrichts hinaus von den Lehrern/Lehrerinnen in Verwahrung genommen werden.

Am Endes des Schultages werden die Klassenräume vom Ordnungsdienst besenrein verlassen; alle Stühle werden hochgestellt; die Fenster werden geschlossen und die Rollläden werden heruntergelassen. In den Kursräumen sorgt der letzte Kurs des Tages für Ordnung. Nach Verlassen des Raumes wird dieser von der Lehrperson abgeschlossen, die ihn zuletzt benutzt hat.
Jede Schülerin und jeder Schüler ist zur Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände verpflichtet. Dieses gilt gleichermaßen für alle Schulveranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes. Müll muss stets in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Schulmobiliar und Lernmittel sind von den Schülerinnen und Schülern pfleglich zu behandeln. Bei Missbrauch kann auf Kosten des Verursachers Ersatz angeschafft werden.

Während der Unterrichtszeit muss auf den Fluren und Treppen unbedingt Ruhe herrschen. Insbesondere sind hier Drängeln, Lärmen und Laufen nicht erlaubt.

Die Kleidung ist dem schulischen Leben in angemessener Weise anzupassen. Dazu gehört auch, dass im Unterricht auf das Tragen von Mützen, Kappen und Hüten verzichtet wird. Zur Orientierung wurde 2020 folgendes Papier in der Schulkonferenz zur Abstimmung gebracht und beschlossen:

Orientierung angemessene Kleidung neu2 nov 2020

IX. Sucht- und Rauschmittel

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung der Schule sind grundsätzlich untersagt. Strengstens untersagt und strafbar sind der Besitz, der Konsum und das Anbieten anderer Rausch- und Suchtmittel. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und haben zusätzlich schulintern eine Ordnungsmaßnahme zur Folge.

X. Mitbringen von Gegenständen

Es dürfen nur die Gegenstände mitgebracht werden, die für den täglichen Bedarf notwendig sind. Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass Wertsachen und Bargeld gegen Diebstahl geschützt und möglichst unter Verschluss gehalten werden. Sie müssen die für den schulischen Bedarf notwendigen Wertsachen (z. B. Fahrausweise) daher bei sich tragen. Wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Klassenraum verlassen, nehmen sie ihre persönlichen Gegenstände (Taschen, Jacken) mit in die Fachräume oder in die Umkleidekabinen. Wertgegenstände (Uhren, Fahrausweise) sind beim Sportunterricht mit in die Sporthalle zu nehmen. Beim Wechsel von Räumen über die großen Pausen hinweg dürfen keine persönlichen Gegenstände der Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen oder vor den Fachräumen verbleiben. Sie sind mit in die Pausen zu nehmen. Gegenstände, die Mitschülerinnen und Mitschülern schaden können, dürfen in keinem Fall mitgebracht werden.

XI. Parkplatz

Auch der Parkplatz gehört zum Schulgelände. Bei Befahren des Parkplatzes ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und jede Lärmbelästigung zu vermeiden. Das Befahren des Schulhofes ist verboten. Zweiräder werden ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Platz auf der Nordseite des Parkplatzes abgestellt.