Wenn Sie als Erziehungsberechtigte:r Ihr Kind per E-Mail krankmelden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an
Geben Sie unbedingt im Betreff dieser E-Mail an:
Das Wort „Krankmeldung“
Den vollständigen Namen Ihres Kindes
Die Klasse Ihres Kindes
Schreiben Sie, wenn abschätzbar, die voraussichtliche Dauer der Krankmeldung in die Nachricht. Bitte nennen Sie aus Datenschutzgründen jedoch keine Details zu der Krankheit.
Beachten Sie ferner, dass Sie für die Klassenleitung Ihres Kindes dennoch eine schriftliche Entschuldigung schreiben müssen (Vorlagen dazu finden Sie zu Ihrer Entlastung im BBG-Schulplaner).
Allgemeines Vorgehen im Krankheitsfall
Für Schüler*innen der Oberstufe
Im Krankheitsfall melden sich die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe bis zum zweiten Krankheitstag in der Schule ab.
Die Versäumnisse müssen selbstständig nachgearbeitet werden. Die Fehlzeiten werden mittels Fehlstundenzettel unmittelbar nach der Rückkehr in die Schule der Fachlehrkraft zur Entschuldigung vorgelegt. Wer eine Prüfung oder eine Klausur verpasst, muss ein ärztliches Attest vorlegen und schreibt die Klausur nach bzw. wird zu einem gesonderten Termin geprüft.
Arzttermine zu Schulzeiten müssen vorher als Beurlaubung bei der Stufenleitung beantragt werden, sofern sie planbar sind und werden nur in Ausnahmefällen morgens genehmigt, z. B. Entfernen der festen Zahnspange (etc.).
Darauf sollten Sie achten
Unsere Sekretärinnen nehmen Ihre Krankmeldung gern per E-Mail entgegen (siehe oben):
Für Schüler*innen der Klassen 5 - 10
Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I müssen im Krankheitsfall durch ihre Erziehungsberechtigten schon am ersten Tag bis spätestens 8.30 Uhr abgemeldet werden. Die Klassenleitungen werden dann benachrichtigt. In der Sekundarstufe 1 (Klasse 5-10) gilt diese Mail der Eltern bis zu einer Dauer von 3 Schultagen als Entschuldigung. Das Sekretariat gibt das Fehlen aufgrund dieser Mail im Untis-System als „entschuldigt“ an.
Sollte Ihr Kind länger fehlen, bitten wir Sie, Kontakt zur Klassenleitung aufzunehmen und eine unterschriebene Entschuldigung in Schriftform einzureichen.
Meldepflichtige Krankheiten
Zur Erinnerung: Bei der Krankmeldung müssen keine Details zur Krankheit angegeben werden. Aus Mutterschutzgründen der Kolleginnen bitten wir Sie jedoch folgende Krankheiten umgehend zu melden:
Röteln, Ringelröteln, Scharlach, Virusgrippe, Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Hepatitis A und B, Covid 19.
In diesem Fall rufen Sie bitte direkt im Sekretariat an.
(Kolleginnen und Kollegen des Lehrpersonals melden sich bitte stets telefonisch krank.)
Gute Besserung!