Lernen und relaxen nach dem Unterricht
Das Selbstlernzentrum, kurz SLZ, bietet allen Schülern des BBG die Möglichkeit, Hausaufgaben in einer ruhigen Lernumgebung mit einer Vielzahl an Rechercheangeboten (Bücher, Internet etc.) zu erledigen. Besonders praktisch sind die Räumlichkeiten, wenn einzelne Gruppen Referate vorbereiten oder eine klasseninterne Lerngruppe gebildet haben. Darüber hinaus können sich Schüler hier Spielmöglichkeiten für die Pausen oder Freistunden ausleihen. Oft bilden sich auch kleine Sportgruppen, die sich nach der Schulzeit auf dem Schulhof austoben. Die Mitarbeiter des SLZ bieten zwischenzeitlich auch andere Spielangebote an. |
KurzinfoJeden Schultag von 10:15 bis 15:30 Uhr steht das Selbstlernzentrum unseren Schülern zur Verfügung
Du darfst hier:
Aber bitte:
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Benutzerordnung des Selbstlernzentrums des BBG
1. Das Selbstlernzentrum dürfen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Bert-Brecht-Gymnasiums Dortmund nutzen. Die folgenden Regeln gelten für alle in gleicher Weise.
2. Das SLZ steht den Schülern und Schülerinnen der Sekundarstufe II zur Verfügung. Schüler und Schülerinnen des Sekundarstufe I sind nur in Ausnahmefällen und in geringer Zahl zugelassen.
3. Das SLZ ist eine Präsenzbibliothek. In begründeten Fällen – z. B. zum Verfassen von Referaten oder Facharbeiten – können Medien (keine Software) über das Wochenende oder über die beweglichen Ferientage ausgeliehen werden. Schüler und Schülerinnen, die Medien ausleihen wollen, lassen sich von ihrem Fachlehrer auf einem im SLZ erhältlichen Formblatt bestätigen, dass diese für unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen.
4. Werden ausgeliehene Medien nicht fristgerecht zurückgegeben, werden Mahngebühren in Höhe von 1 € pro Tag fällig.
5. Das SLZ darf nur ohne Taschen und Mäntel/Jacken und ohne Getränke und Essen betreten werden. Im Bereich der ersten Computerinsel stehen den Schülern und Schülerinnen Ablagemöglichkeiten für Taschen und Jacken zur Verfügung.
6. Eine Benutzung des SLZ ist nur während der ausgewiesenen Öffnungszeiten möglich. Den Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Wer das SLZ besucht, gibt beim Eintritt in das SLZ seinen Schülerausweis ab und lässt sich auf seiner Nutzerkarte eintragen. Beim Verlassen des SLZ lässt er oder sie sich wieder austragen und erhält den Schülerausweis zurück.
8. Im SLZ muss Arbeitsruhe herrschen; dies gilt auch für Partner- oder Gruppenarbeit.
9. Mit den Medien muss sorgfältig umgegangen werden. Bücher, auch solche mit Lückentexten, dürfen nicht beschrieben werden.
10. Alle Medien sind nach der Benutzung wieder an ihre Plätze zurückzustellen. Dabei leistet die Aufsicht gerne Hilfe.
11. Für die Computerbenutzung gibt es gesonderte Regeln; siehe dort.
12. Bei Nichtbeachtung der Benutzerregeln ist mit Ausschluss aus dem SLZ und mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen zu rechnen. Schuldhaft entstandene Schäden sind zu ersetzen.
Regeln zur Computerbenutzung
1. Störungen und Schäden an den Computern sind der Aufsicht unverzüglich zu melden.
2. Bei zu starkem Andrang ist die Nutzung der Rechner auf 20 Minuten beschränkt.
3. Vorrang bei der Rechnernutzung erhalten Schüler und Schülerinnen, die auf den Unterricht bezogene Aufgaben erledigen müssen und dafür eine Bestätigung der Fachlehrkraft vorweisen können.
4. Eingriffe in die Hardware und Softwareinstallationen sind untersagt.
5. Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Aufsicht
6. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzes sind zu beachten. So ist es verboten, pornografische, Gewalt verherrlichende und rassistische Inhalte zu suchen, aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsicht Mitteilung zu machen.
7. Drucken ist erlaubt und bei der Aufsicht vorher anzumelden. Die Kosten betragen 10 Eurocent pro Seite.