Fachliche Interessen außerhalb der Schule vertiefen
Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12) bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, thematisch gebundene Studienfahrten mit ihren Leistungskursen durchzuführen. Diese außerschulischen Lernorte ermöglichen gezielte Erkundungen in Deutschland und darüber hinaus sowie wertvolle Begegnungen und den Kontakt mit anderen Ländern und Kulturen.
In der Schulkonferenz wird der Kostenrahmen dieser Fahrten gemeinsam mit Eltern und der Schülervertretung festgelegt.
Im vergangenen Jahr unternahmen beispielsweise der Biologie-Leistungskurs (LK) und der Mathematik-LK eine spannende Studienfahrt nach Amsterdam. Die Stadt bot nicht nur kulturelle Angebote wie Museen, sondern auch Ausflüge zum und Workshops am Wattenmeer. Das Programm vor Ort orientiert sich jeweils an der entsprechenden Fachausrichtung, beispielsweise im Deutsch-LK mit Fokus auf das Epochenverständnis bestimmter literarischer Entwicklungen in der deutschsprachigen Literaturgeschichte.
Auch Fahrten ins Ausland sind durchaus möglich. Der Englisch-LK bevorzugt selbstverständlich das englischsprachige Ausland, während der Mathematik-LK bereits Ziele wie Pisa in der Toskana besuchte oder der Geschichts-LK eine Reise nach Rom unternahm. Solche Studienfahrten bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihr Wissen zu vertiefen, andere Kulturen zu entdecken und unvergessliche Erfahrungen zu sammeln.
Unsere Studienfahrten sind eine ideale Gelegenheit, den Horizont zu erweitern, die Stufengemeinschaft zu stärken und den Spaß am Lernen zu fördern.
Richtlinien für Schulfahrten
Schulfahrten sind ein wichtiger Teil unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und haben einen klaren Bezug zum Unterricht. Dabei planen und organisieren wir die Schulfahrten in eigener Verantwortung.
Unsere Schulkonferenz legt zu Beginn des Schuljahres ein Fahrtenprogramm fest, das die Anzahl, Dauer und Kostenobergrenze bestimmt. Dabei berücksichtigen wir vorrangig Fahrten mit allen Schülerinnen und Schülern einer Klassen- bzw. Jahrgangsstufe.
Die Teilnahme an Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben unserer Lehrkräfte, und die Schulleitung genehmigt die Fahrten auf Basis eines rechtzeitig gestellten Antrags. Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls die Pflicht, an dieser Schulveranstaltung teilzunehmen. Die Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden von den Kurslehrkräften über das Ziel und das Programm informiert.
Unsere Schulfahrten sind so gestaltet, dass sie auch Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen die Teilnahme ermöglichen. In besonderen Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Teilnahmepflicht möglich, wobei ein schriftlicher Antrag von den Eltern gestellt werden muss.
Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler steht für uns an erster Stelle. Daher sorgen wir für angemessene Aufsicht und berücksichtigen mögliche Gefährdungen und individuelle Bedürfnisse. Vereinbarungen werden jeweils transparent kommuniziert. Die Beförderung mit privaten Kraftfahrzeugen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet.
Unsere Schulfahrten sind eine wertvolle Ergänzung zum Unterricht und bieten unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die Welt außerhalb des Bert Brecht Gymnasiums zu entdecken, neue Erfahrungen zu sammeln und die Kursgemeinschaft zu stärken. Wir legen großen Wert darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Fahrten teilnehmen können. Gemeinsam erleben wir eine erinnerungswürdige Zeit, die oft auch noch lange nach der Schulzeit ein beliebtes Thema ist.