Ramadan am BBG
– Ein Fastenmonat der Besinnung und des Miteinanders
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wir wünschen Euch und Euren Familien einen schönen Fastenmonat – eine Zeit der Reflexion, des Glaubens, des Zusammenhalts und der Hoffnung. Alles Gute dafür!
Fasten und Schule – Was ist zu beachten?
Die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) erlaubt es allen Schülerinnen und Schülern, auch in der Schule zu fasten. Dabei sollte jedoch stets das eigene Wohl im Vordergrund stehen. Wer sich während des Fastens unwohl fühlt, sollte nicht zögern, eine Lehrkraft oder eine Mitschülerin bzw. einen Mitschüler anzusprechen.
Zudem gilt weiterhin die Pflicht zur aktiven Teilnahme am Unterricht, auch im Sport- und Schwimmunterricht. Fasten ist kein Grund für eine Befreiung von schulischen Aufgaben oder Prüfungen. Schülerinnen und Schüler sollten eigenverantwortlich einschätzen, ob sie ihre volle Leistungsfähigkeit abrufen können. Falls das Fasten an einem Prüfungstag als zu belastend empfunden wird, kann der ausgelassene Fastentag später nachgeholt werden.
Beantragung von Sonderurlaub für das Ramadanfest
Für das Zuckerfest (Eid al-Fitr) kann auf Antrag ein schulfreier Tag gewährt werden. Das entsprechende schulinterne Dokument zur Beantragung von Sonderurlaub ist hier abrufbar (bitte mit der schulinternen Schüler-E-Mail-Adresse abrufen).
Wir wünschen allen einen gesegneten Ramadan und eine friedliche Zeit des Miteinanders.
Ramadan Mubarak!
Eure Schulleiterin
Frau Schmidt-Strehlau