Elternpflegschaft

Die Elternvertretung

 

Die Elternpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf Schulebene. Sie hat ein Anhörungs-, Anregungs-, Beratungs- und Vorschlagsrecht.

Die Elternpflegschaft vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten der SchülerInnen bei der Bestellung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.

Die Elternpflegschaft setzt sich zusammen aus den gewählten Vertretern der Klassenpflegschaften der Stufen 5 bis 9 und der Oberstufe.

Sie wählt – jeweils für ein Schuljahr – die Elternvertreter und -stellvertreter für die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen und den Eilausschuss.

Sie informiert die Eltern – durch die jeweiligen Klassenpflegschaftsvertreter – über aktuelle Themen in der Schule sowie über die Ergebnisse der Sitzungen der Schulpflegschaft.